Reisebedingungen

Hinweise und Bedingungen zur Teilnahme am Sommerlager Leipzig 2024

Version vom 30.12.2023

Liebe SOLA-Teilnehmer und Eltern,

in diesem Dokument finden Sie als vor und nach der Anmeldung Ihres Teilnehmers alle wichtigen Informationen zum Sommerlager Leipzig. Wir haben hier im Sinne der Pauschalreise-Richtline alle Eckdaten und Reisebedingungen für die Teilnahme zusammengefasst. Weitere Informationen, wie z.B. genaue Routenangaben, erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn der Freizeiten.

Falls Sie Fragen zu einzelnen Punkten haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, damit wir diese klären und gegebenenfalls eine individuelle Lösung suchen können. Verschiedene Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Abschnitt 17. Kontaktdaten.

1. Allgemeines

1.1. Die Veranstalter (siehe 16. Veranstalter) des Sommerlagers sind christliche Kirchengemeinden. Das Sommerlager richtet sich aber selbstverständlich an alle Kinder und Teenager in den genannten Altersgruppen.

2. Eckdaten

2.1. Termine:

  • Teen-SOLA: 14.07.2024 bis 20.07.2024
  • Kids-SOLA: 22.07.2024 bis 28.07.2024

2.2. Altersgruppen:

  • Teen-SOLA: 12 bis 16 Jahre
  • Kids-SOLA: 9 bis 12 Jahre

Es liegt in unserem Ermessen, Ausnahmen von diesen Altersgrenzen zu machen.

2.3. Ort: Das Sommerlager 2024 findet auf einer Wiese bei Wermsdorf (Sachsen) statt.

Der Ort der Anreise und/oder Abreise kann aufgrund einer Wanderung davon abweichen. Wegbeschreibungen folgen in den Teilnehmerunterlagen. Der Lagerplatz liegt im Naturschutzgebiet. Eine Zufahrt zum Lagerplatz per PKW ist nicht möglich. Sie kann per PKW bis zu einem nahegelegenen Parkplatz erfolgen.

3. Leistungen

3.1. Im Teilnahmebeitrag sind folgende Leistungen enthalten:

  • Unterkunft in Zelten des Sommerlagers
  • Verpflegung (drei Mahlzeiten je voller Tag)
  • Durchgängige Betreuung
  • Freizeitprogramm
  • Materialien im Rahmen von Bastelworkshops o.ä. Programmpunkten
  • Freizeitheft
  • Wasser zur Selbstbedienung

3.2. Folgendes ist im Teilnahmebeitrag nicht enthalten:

  • 3.2.1. An- und Abreise

  • 3.2.2. Die Angebote des Kiosk

  • 3.2.3. Erinnerungsstücke, welche wir anbieten: z.B. T-Shirts, Pullover, Armbänder, etc. mit Motiven zum Motto des Sommerlagers (Freizeitthema)

  • 3.2.4. Kosten für die Beschaffung von benötigten Medikamenten

  • 3.2.5. Persönliche Ausrüstung (insbesondere Wanderschuhe, Schlafsack, Iso-Matte, Rucksack)

  • 3.2.6. Verkleidung zum SOLA-Thema

4. Freizeitprogramm

4.1. Das Besondere am SOLA ist der Dreiklang aus einer durchgehenden Lagergeschichte zum diesjährigen Thema, dem darin eingebetteten erlebnispädagogischen Programm und christlichen Impulsen.

4.2. Programmelemente können dabei sein: Geländespiele und Wettkämpfe auf einer Wiese oder im Wald bei Tag oder Nacht; Wanderungen bei Tag oder Nacht; Übernachtungen im Freien; Workshops (z.B. Bastelangebote); Seminare zu jugendrelevanten Themen; Schauspiele; gemeinsames Singen; freie Freizeitgestaltung; Andachten; Lagerfeuer; Kochen/Backen am Lagerfeuer; Gesprächsgruppen über das Programm, die Andachten und bibl. Texte; Gestaltung des eigenen Gruppengebietes durch das Bauen mit Holz; Sport (z.B. Volleyball, Fußball)

4.3. Der Tagesablauf auf dem Sommerlager sieht vor, dass sich die Teilnehmer zusammen mit ihren Mitarbeitern an den täglichen Aufgaben im Zeltlager beteiligen. Dies schließt insbesondere die Mithilfe in diesen Bereichen ein: Vor- und Nachbereiten der Tische für die Mahlzeiten, Spülen, Reinigen der Waschgelegenheiten und Toiletten, Holz sammeln, Nachtwache, Müllsammeln. I.d.R. hat jede Gruppe ein solches täglich wechselndes „Amt“. Wir halten es für pädagogisch und organisatorisch sinnvoll.

5. Organisatorisches auf dem Zeltlager

5.1. Das Sommerlager ist ein Zeltlager und kann nicht denselben Komfort bieten wie in einem Freizeithaus o.ä. Es ist auch ein anderes Gepäck und Ausrüstung als bei einem normalen Urlaub nötig.

5.2. Wir nutzen für das Zeltlager keine festen Gebäude. Auf dem Lagerplatz stehen nach Geschlechtern getrennte Waschzelte mit Wasserhähnen und Einzelduschkabinen und es sind chemische Toiletten in einzeln abschließbaren Kabinen (bekannt als „Dixiklo“) aufgestellt.

5.3. Die Teilnehmer übernachten in Gruppenzelten gemeinsam mit Mitarbeitern aus ihrer Gruppe – üblicherweise zwei Mitarbeiter pro Zelt –, damit in der ungewohnten Umgebung auch nachts ein Ansprechpartner direkt erreichbar ist und die Aufsichtspflicht so gut wie möglich sichergestellt ist.

5.4. Während einer mehrtägigen Wanderung, welche üblicherweise vom ersten zum zweiten Tag stattfindet, kann die geschlechtergetrennte Übernachtung in getrennten Räumen/Zelten aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht immer gewährleistet werden (z.B. unter freiem Himmel oder unter einer großen gespannten Plane). In diesem Fall bemühen wir uns im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten um eine angemessene Trennung der Geschlechter.

5.5. Zu unserem erlebnispädagogischen Konzept gehört ein einfaches Leben in der Natur und eine starke Teamgemeinschaft mit gemeinsamen Aktivitäten. Daher ist es bei uns bewährte Praxis, dass das Mitbringen und die Nutzung von elektronischen Geräten, wie z.B. Smartphone/Mobiltelefon, Radio, MP3-Player, mobiler Spielekonsole, o.ä. nicht gestattet ist.

5.6. Ebenso ist auf dem Sommerlager der Konsum und Besitz von Drogen aller Art (ausdrücklich auch Alkohol und Zigaretten) nicht gestattet. Gleiches gilt für gesetzlich verbotene oder zu gefährliche Gegenstände, z.B. zu gefährliche Taschenmesser. Im Übrigen gilt das Jugendschutzgesetz.

5.7. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir die in den beiden vorherigen Punkten genannten Gegenstände einsammeln und Ihnen oder Ihrem Kind ggf. am Ende der Freizeitwoche aushändigen.

5.8. Auf dem Sommerlager tauchen die Teilnehmer und Mitarbeiter tief in das aktuelle Lagerthema ein und erleben eine starke Teamgemeinschaft. Dies ist ein besonderes Merkmal des Sommerlagers und Teil unseres pädagogischen Ansatzes. Besuche von Freunden und Verwandten können alle Beteiligten aus dieser wertvollen Atmosphäre reißen. Zudem können Besuche bei anderen Teilnehmern Heimweh auslösen oder verstärken. Daher sind Besuche auf dem Sommerlager nicht die Regel, sondern individuelle Ausnahmen. Sollte daher während des Sommerlagers aus einem wichtigen Grund ein Gespräch mit (oder ein Besuch bei) Ihrem Kind nötig sein, so ist Folgendes wichtig: Nehmen Sie rechtzeitig vorher Kontakt mit der Lagerleitung auf damit wir versuchen können, Ihrem Anliegen gerecht zu werden. Beachten Sie, dass eine Zufahrt zum Lagerplatz mit dem PKW nicht möglich ist.

5.9. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihr Kind auf dem Sommerlager unter Aufsicht und Anleitung mit Werkzeugen, wie z.B. Hammer, Säge und Beil arbeiten kann, um insbesondere an der Gestaltung des gemeinsamen Gruppengebietes im Rahmen des Freizeitprogramms mitzumachen.

6. Anmeldung

6.1. Wir senden Ihnen nach Erfassung der Anmeldung eine Bestätigung per E-Mail zu. Diese muss ausgedruckt und unterschrieben per Post zurückgeschickt werden. Die Anmeldung ist erst nach Eingang des Teilnehmerbeitrags und der Unterschrift abgeschlossen. Sie erhalten danach keine erneute Bestätigung.

6.2. Grundsätzlich richtet sich die Reihenfolge der Anmeldungen nach dem Eingangsdatum bei uns.

6.3. Für die Anmeldung benutzen Sie bitte die Anmeldemöglichkeiten auf unserer Webseite.

6.4. Telefonisch können wir Fragen beantworten, aber keine verbindlichen Anmeldungen entgegen nehmen.

6.5. Das Sommerlager behält sich vor, die Freizeiten bei einer voraussichtlichen zu geringen Teilnehmerzahl (unter 80 in einer Freizeitwoche) abzusagen. Die Absage erfolgt mindestens drei Wochen vor Beginn der Freizeit.

6.6. Die Teilnehmerzahl ist durch die Anzahl unserer ehrenamtlichen Mitarbeiter sowie die Infrastruktur des Zeltlagers begrenzt. Bei großer Nachfrage oder zu wenigen Mitarbeitern kann es nötig werden, eine Warteliste zu führen. Diese kann auch nach Geschlechtern getrennt sein.

6.7. Das Zeltlager ist von Umwelteinflüssen wie dem Wetter, dem Zustand des Platzes etc. abhängig. Der Veranstalter behält sich vor, aufgrund höherer Gewalt das Sommerlager kurzfristig abzusagen oder abzubrechen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags besteht in diesem Fall nicht.

7. Teilnahmebeitrag

7.1. Der Teilnahmebeitrag beträgt 170,00 €. Für das zweite und jedes weitere teilnehmende Geschwisterkind beträgt er nur 140,00 €.

7.2. Bei Anmeldung nach dem 30.4.2024 wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € erhoben.

7.3. Für die Teilnahme am Sommerlager kann ggf. beim zuständigen Jugendamt oder der Arbeitsagentur ein Antrag auf Zuschuss gestellt werden.

8. Abmeldung, vorzeitige Abreise

8.1. Im Falle der Abmeldung eines Teilnehmers vor Beginn des Sommerlagers wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € bis zum 15.06.2024 und danach 120,00 € einbehalten. Der zusätzlich bereits bezahlte Betrag wird innerhalb von 14 Tagen zurücküberwiesen.

8.2. Ab 7 Tage vor dem Anreisetermin ist bei Abmeldung der volle Betrag fällig bzw. wird nicht erstattet.

8.3. Wir weisen darauf hin, dass beim Nichterscheinen zum Sommerlager ohne ausdrückliche schriftliche Rücktrittserklärung oder bei vorzeitiger Abreise der Teilnahmebeitrag in voller Höhe fällig ist bzw. nicht erstattet wird.

8.4. Wenn Ihr Kind durch sein Verhalten die Veranstaltung, sich selbst oder andere gefährdet oder sich nicht an die nötigen Freizeitregeln hält, kann das Sommerlager Ihr Kind auf Ihre Kosten nach Hause schicken. In diesem Fall ist das Sommerlager berechtigt den Vertrag der Teilnahme am Sommerlager fristlos zu kündigen. Die Mitarbeiter des Sommerlagers oder sonstigen Verantwortlichen sind ausdrücklich bevollmächtigt Abmahnungen und Kündigungen namens des Sommerlagers vorzunehmen. Die ggf. zusätzlich entstandenen Kosten gehen in diesem Fall zu Ihren Lasten.

8.5. Die Teilnahme ist grundsätzlich nur über die gesamte Dauer der Freizeit möglich. Eine spätere Anreise oder frühere Abreise nimmt Ihrem Teilnehmer die Gruppenfindung beziehungswiese den Abschluss der Woche, stört das Gemeinschaftsgefühl der Gruppe und erschwert die Abläufe für das gesamte Lager. Deshalb ist dem Veranstalter vorbehalten, für spätere Anreise oder vorzeitige Abreise eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € zu erheben.

9. Medien

9.1. Während dem Sommerlager werden Fotos und Videos durch Mitarbeiter des Sommerlagers und Teilnehmende der Veranstaltung gemacht, auf denen ggf. auch Ihre Tochter/Ihr Sohn oder Sie zu sehen ist. Vereinzelt werden Fotos vom Sommerlager in unseren Publikationen abgedruckt und im Internet Fotos und kurze Videos verwendet. Wir wählen die Fotos und Videos sorgfältig und gewissenhaft aus. Sie erteilen mit Ihrer Anmeldung die ausdrückliche, jederzeit widerrufliche, ansonsten jedoch unbefristete, Zustimmung zur entsprechenden Verwendung von Bildern und Videos, auf denen Ihre Tochter/Ihr Sohn oder Sie abgebildet sind. Eine Verwendung ohne Ihre Zustimmung ist darüber hinaus in den gesetzlich geregelten Fällen zulässig.

9.2. Ihnen ist dabei bekannt, dass digitale Bilder und Videos aus dem Internet kopiert, woanders verwendet oder auch verändert werden können, ohne dass das Sommerlager darauf Einfluss hätte.

9.3. Einer Veröffentlichung können Sie jederzeit widersprechen. Das Sommerlager wird im Falle eines Widerspruchs das Bild oder das Video zeitnah aus dem von ihm verantworteten Bereich im Internet (Website des Sommerlagers) entfernen. Eine Verpflichtung zur Veranlassung der Beseitigung in Suchmaschinen, Social-Media-Portalen, Bildportalen oder sonstigen digitalen Medien (z.B. Facebook, Twitter, Instagram, WhatsApp) besteht jedoch nicht, soweit das Sommerlager die Einstellung dort nicht selbst vorgenommen oder aktiv veranlasst hat.

9.4. Die vorgenannten Widerspruchsmöglichkeiten sind für physische Träger des Bildes oder Videos (z.B. Printerzeugnisse, Datenträger) ausgeschlossen, wenn diese zum Zeitpunkt des Widerspruchs bereits existieren oder gerade in der Produktion sind.

9.5. Auf eine Vergütung für die Veröffentlichung eines Bildes oder einer Videosequenz verzichten Sie hiermit ausdrücklich.

9.6. Auf die Fotos oder Videos, welche die Teilnehmer machen, hat das Sommerlager keinen Einfluss. Wir sind nicht verpflichtet, diesbezüglich Verbote oder Gebote auszusprechen oder Kontrollen vorzunehmen.

10. Lagerregeln

10.1. Um ein gutes Miteinander gewährleisten zu können, gibt es für alle Teilnehmer und Mitarbeiter einheitliche Regeln.

10.2. Grundsätzlich gilt:

  • Der Lagerplatz darf nicht ohne Rücksprache mit der Lagerleitung verlassen werden.
  • Wer raucht oder Alkohol trinkt, wird sofort nach Hause geschickt.
  • Jungs haben in Mädchenzelten nichts verloren, deshalb auch nichts zu suchen – ebenso die Mädchen natürlich auch in den Jungszelten.

10.3. Mahlzeiten und Veranstaltungen: Jeder erscheint zu allen Mahlzeiten und Veranstaltungen. Beim Essen wird zumindest ein wenig von allem probiert. (Ausnahmen gelten nur bei Unverträglichkeiten.) Mahlzeiten werden gemeinsam begonnen und gemeinsam beendet. Geschirr wird nur in den dafür vorgesehenen Spülwannen gespült.

10.4. Toiletten und Waschanlagen: Die Toiletten sind sauber zu hinterlassen. Auf der Klobrille wird grundsätzlich gesessen – das gilt vor allem für Jungs. Toiletten und Waschanlagen sind für Jungs und Mädchen getrennt.

10.5. Müll: Bitte keinen Müll auf dem Platz oder im Gelände liegen lassen, sondern in dafür aufgestellten Müllsäcke werfen – das gilt auch für Müll, der schon vorher da war.

10.6. Umwelt: Wir gehen sorgsam mit der Natur um. Da unser Lagerplatz an einem Naturschutzgebiet liegt, gelten für viele Pflanzen- und Tierarten besondere Schutzbestimmungen. Wir betreten die Wälder und Wiesen nur dort, wo es erlaubt ist, und schonen Tiere und Pflanzen. Das bedeutet insbesondere, dass beim Sammeln von Feuerholz kein lebendiges Holz angetastet wird. Wir nehmen nur Äste mit, die auf dem Boden liegen.

10.7. Verletzungen und Erste Hilfe: Teilnehmer melden alle Verletzungen und jeden Zeckenbiss einem Mitarbeiter. In Notfällen wird ein Sanitäter herbeigerufen oder das Sanitätszelt aufgesucht. Im Sanitätszelt liegt jederzeit ein Megafon bereit, um schnellstmöglich einen der Sanitäter herbeizurufen.

10.8. Sperrgebiete: Es gibt bestimmte Orte, die für Teilnehmer verboten sind. Dazu gehören:

  • die Küche (es sei denn, sie sind dort eingeteilt)
  • das Große Zelt, insbesondere die Bühne und der Technikbereich
  • das Materialzelt
  • sonstige Mitarbeiterzelte

Das Große Zelt und die Küche dürfen nur betreten werden, während Veranstaltungen sind oder wenn ein Mitarbeiter dabei ist.

10.9. Materialzelt, Werkzeuge und Bauten: Das Materialzelt ist kein Selbstbedienungsladen! Teilnehmer und Gruppenmitarbeiter, die Werkzeug, Nägel oder anderes Material brauchen, wenden sich an den Materialwart.

Die Werkzeuge dürfen nur nach Einweisung verwendet werden. Zur Arbeitssicherheit und zum Erhalt der Werkzeuge, dürfen sie nur zweckgemäß und wie beschrieben verwendet werden. Jeder Teilnehmer und Mitarbeiter hält Ordnung mit den Werkzeugen, schützt sie vor Nässe und Schmutz und meldet Schäden. Kein Teilnehmer darf Bauten betreten, bevor die Mitarbeiter sie abgenommen haben. Für große Gebäude, wie z.B. Türme, übernehmen das die Spezialisten vom Materialzelt (genannt „Springer“).

10.10. Zelte: Mit den Zelten wird sorgsam umgegangen, um sie möglichst lange zu erhalten. Es wird nichts auf die Zeltdächer oder die Abspannungen gelegt – nicht einmal die hochgeschlagene Tür. (Sie kann stattdessen eingerollt werden.) Es werden keine zusätzlichen Seile oder Schnüre von den Zelten weggespannt. In den Zelten wird Ordnung gehalten. Auf keinen Fall werden Deo- oder Insekten-Spray oder andere Substanzen im Zelt versprüht. Es werden keine Taschen innen an die Zeltwand gelehnt. Um die Zelte herum wird nicht gerannt – wegen der Stolpergefahr an den Abspannungen.

10.11. Angemessene Kleidung: Die Bekleidung sollte praktisch sein und wird auf dem Sommerlager durch Hitze, Nässe, Feuer, Bauen und Sport besonders beansprucht. Alle Teilnehmer und Mitarbeiter sollen genug mitbringen und tragen, um sich bei jedem Wetter und allen Aktivitäten angemessen zu kleiden.

Dazu gehört auch eine Kopfbedeckung zum Schutz vor der Sonne. Die Lagerleitung macht das Tragen nach Wetterlage zur Pflicht.

Zum Schutz vor Verletzungen durch Werkzeuge, Nägel, Holz, etc. und bei sportlichen Aktivitäten, müssen (außerhalb der Gruppenzelte) jederzeit Schuhe getragen werden, die eine feste Sohle haben (keine Flip-Flops!) und sicher sitzen.

Alle Hosen müssen so lang sein, dass beim Sitzen auf Bierbänken oder auch auf breiten Holzbrettern die gesamte Sitzfläche mit Stoff bedeckt ist. Zum Respekt gehört ebenso, dass alle (auch Jungs) stets ein Oberteil tragen. Unterwäsche muss getragen, soll aber nicht gesehen werden. Übrigens ist lange Kleidung der effektivste Schutz vor Holzsplittern, Insekten und Sonnenbrand.

10.12. Freundschaften: Echte Freundschaften begrüßen wir! Wenn sich jemand verliebt, ist uns wichtig: Auf dem Sommerlager kann man einander gut kennenlernen, aber es ist kein Ort, um Entscheidungen über eine Beziehung zu treffen oder Zärtlichkeiten auszutauschen.

Auch Pärchen dürfen den Lagerplatz nicht allein verlassen und sollen sich nicht absondern, sondern weiter in der Gemeinschaft bleiben. Das gilt ebenso für Paare unter den Mitarbeitern.

10.13. Wir behalten uns das Recht vor, bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Lagerregeln, Teilnehmer oder Mitarbeiter vom Sommerlager auszuschließen. Eltern sind in diesem Fall verpflichtet, ihre Teilnehmer abzuholen oder ihre Rückreise selbstständig zu organisieren.

11. Aufsicht

11.1. Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Ihr Kind von Ihnen angewiesen worden ist, den Anordnungen der Verantwortlichen des Sommerlagers Folge zu leisten. Ihnen ist bekannt, dass das Sommerlager für Folgen von selbstständigen Unternehmungen und dadurch verursachte Schäden nicht haftet.

11.2. Ihnen ist bekannt, dass die Teilnehmer während des Sommerlagers im Rahmen des Programms und ihrem Alter entsprechend freie Zeit haben, in der sie selbstständig und ohne direkte Aufsicht unterwegs sein dürfen. Sie dürfen sich nach Absprache mit den Mitarbeitern auch ohne deren Begleitung in Kleingruppen vom Lagerplatz entfernen.

11.3. Die von uns übernommene Aufsichtspflicht geht bei Abholung mit Ihrem Betreten des Veranstaltungsortes automatisch wieder an Sie über.

11.4. Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihr Kind im Bedarfsfall, z. B. bei einem medizischen Notfall, in einem PKW eines Mitarbeiters oder eines anderen Elternteils mitfahren darf.

12. Gesundheit

12.1. Mit der Anmeldung versichern Sie, dass Ihr Kind an keiner ansteckenden Krankheit leidet und frei von Kopfläusen, Flöhen o.ä. ist und zum Sommerlager kommt.

12.2. Mit der Anmeldung versichern Sie, dass Sie das Merkblatt Gemeinsam vor Infektionen schützen des Robert-Koch-Instituts zu § 34 IfSG Absatz 5 Satz 2 gelesen und Ihr Kind entsprechend belehrt haben.

12.3. Unser Küchenteam bemüht sich, auf Besonderheiten bei der Ernährung aufgrund von Unverträglichkeiten, Allergien o.ä. einzugehen (jedoch nicht solche aufgrund persönlicher Vorlieben). Hierzu ist es wichtig, dass Sie uns diese im Rahmen der Anmeldung mitteilen. Bitte nehmen Sie bei Bedarf direkt mit uns Kontakt auf, um Details abzuklären.

12.4. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihr Kind über eine der üblichen Impfungen (z.B. Tetanus, Masern) nicht verfügt.

12.5. Durch die Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass erforderlichenfalls (insbesondere bei einem medizinischen Notfall) von einem Arzt dringend notwendige Schutzimpfungen und ärztliche Maßnahmen einschließlich dringend erforderlicher Operationen veranlasst werden, wenn Ihr Einverständnis aufgrund besonderer Umstände nicht mehr rechtzeitig eingeholt werden kann. Wenn das Sommerlager für entstehende Kosten in Vorlage tritt, verpflichten Sie sich die entstandenen Auslagen umgehend zu erstatten.

13. Datenschutz

13.1. Durch die Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten sowie die Ihres Kindes für die nötige Abwicklung für das Sommerlager erhoben, gespeichert und verarbeitet werden.

13.2. Wenn Sie beim Jugendamt, der Arbeitsagentur oder anderen staatlichen Behörden Fördergeld für die Teilnahme Ihres Kindes am Sommerlager Leipzig beantragen, stimmen Sie zu, dass wir diesen Behörden, die (Nicht-)Teilnahme Ihres Kindes bestätigen.

13.3. Der Veranstalter, die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Jacobstraße Leipzig ist Mitglied im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) in Deutschland K.d.ö.R. (https://www.baptisten.de/) und unterliegt daher nicht der EU-DSGVO. Stattdessen findet die Datenschutzordnung des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K.d.ö.R. (DSO-BUND: https://www.baptisten.de/dso) Anwendung.

14. Verschiedenes

14.1. Ungefähr drei bis vier Wochen vor dem Sommerlager erhalten Sie alle erforderlichen Informationen (Packliste, Wegbeschreibungen, etc.) zugesandt.

14.2. Falls Sie während des Sommerlagers verreisen, teilen Sie uns bitte mit, wie Sie im Notfall erreichbar sind (z.B. Urlaubsadresse und/oder Mobiltelefonnummer).

14.3. Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich, uns alle relevanten Informationen bereitzustellen, welche wir benötigen, um die Aufsicht und Betreuung Ihres Kindes angemessen leisten zu können. Dies schließt insbesondere gesundheitliche Probleme und Einschränkungen (physisch/psychisch) sowie soziale Aspekte ein.

14.4. Bitte lassen Sie es uns wissen, falls Besonderheiten hinsichtlich des Sorgerechts für Ihr Kind bestehen.

15. Haftung und Mängel

15.1. Das Sommerlager übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene, beschädigte oder verlorene Gegenstände, die Teilnehmern oder einem Dritten gehören, es sei denn, dass dem Sommerlager ein Verschulden anzulasten ist.

15.2. Zudem beschränkt das Sommerlager gemäß § 651h des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in den darin beschriebenen Fällen die Haftung auf den dreifachen Reisepreis.

15.3. In Zusammenhang mit § 651 BGB weisen wir darauf hin, dass vor der Kündigung des Reisevertrags aufgrund eines Mangels dem Sommerlager eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Sommerlager verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.

15.4. Gemäß des § 651g BGB haben Sie bis einen Monat nach dem geplanten Ende des Sommerlagers Zeit, um Ansprüche nach den § 651c, § 651d, § 651e, § 651f BDB geltend zu machen. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wird gemäß § 651m BDB auf ein Jahr reduziert und beginnt nach dem geplanten Ende des Sommerlagers. Ansprüche sind an die unten genannten Kontaktdaten zu richten.

16. Veranstalter

16.1. Das Sommerlager wird veranstaltet von der Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Jacobstraße Leipzig (Hauptveranstalter), Brüdergemeinde im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland KdöR (Körperschaft des öffentlichen Rechts) in Zusammenarbeit mit anderen Kirchen und Gemeinden.

EFG Jacobstraße
Jacobstr. 17
04105 Leipzig

Website: efg-jacobstrasse-leipzig.de

16.2. Hauptverantwortliche für das SOLA 2024:

Tobias Müller
E-Mail:

17. Kontaktdaten

17.1. Die Postanschrift für Anmeldungen und allen anderen Schriftverkehr ist:

SOLA Leipzig
c/o Tobias Müller Jacobstraße 17
04105 Leipzig

17.2. Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen:

17.3. Mobiltelefonnummer der Lagerleitung für Notfälle während des Sommerlagers ist 0151-220 765 23. Bitte rufen Sie das Lagertelefon nur in wirklichen Notfällen an!

17.4. Bankverbindung:

Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Jacobstraße Leipzig
IBAN: DE65 5009 2100 0000 6884 01
BIC: GENODE51BH2
Spar- und Kreditbank Bad Homburg

18. Abschließendes

18.1. Durch die Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie und Ihr Kind diese Informationen zur Kenntnis genommen haben. Mit der Anmeldung bestätigt der/die Sorgeberechtigte(n), dass die Informationen akzeptiert werden und alle Angaben in der Anmeldung richtig und vollständig sind.

18.2. Als Alleinunterzeichner(in) bestätigen Sie gleichzeitig, dass Sie vom anderen Sorgeberechtigten (anderen Elternteil) mit der Abgabe der entsprechenden Erklärungen beauftragt sind und in dessen Kenntnis und Einverständnis handeln oder alleinige(r) Sorgeberechtigte(r) sind.

19. Rechtliches

19.1. Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

  • Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Der Hauptveranstalter EFG Jacobstraße trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

19.2. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.

19.3. Die Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:

http://www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de/